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Schein-Flatrate: Verbraucherzentrale mahnt Mobilfunkanbieter ab

17. August 2011

Die Mobilfunkanbieter locken ihre Kunden immer häufiger mit unbegrenztem Surfvergnügen in Höchstgeschwindigkeit. Doch ein Blick in die Tarifdetails oder das Kleingedruckte zeigt, dass dieses Versprechen meist doch sehr begrenzt ist. Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat nun mehrere Mobilfunk-Firmen, darunter auch Vodafone und die Telekom, abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt. Die Flat-Werbung der Provider sei irreführend, da nach dem Verbrauch eines Datenvolumens die Download-Geschwindigkeit gedrosselt wird.

“Internet-Flat mit bis zu 7.200 Kilobit pro Sekunde unbegrenzt surfen solange Sie wollen” – diesen Slogan kreierte etwa der Anbieter 1&1 (gmx.de, web.de). Die Telekom (t-mobile.de) warb mit: “Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Megabit pro Sekunde)” und auch Vodafone versprach mit seiner SuperFlat Internet Mobil: “Surfen Sie unbegrenzt im Internet”.

Ein Haken? Klar, denn die Übertragungsge¬schwindigkeit wird von den Providern nach Nutzung eines Datenvolumens von monatlich 500 (1&1) oder 300 Megabyte gedrosselt – das entspricht in etwa einem Internetvi¬deo in Spielfilmlänge. Danach kommt der User nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 64 Kilobit pro Sekunde ins Web – ein Download-Leistungsschwund von satten 99,1 Prozent. Wo zuvor auf dem Screen ein Video also noch ohne jegliches Ruckeln lief, braucht es nach der Drosselung allein zum Öffnen einer Website mehr als eine halbe Minute. Dieses “Schnecken-Internet“ mussten Kunden des Tarifs “Data-Flat” des Anbieters NetCologne (“Ohne Limit Surfen und Mailen”) sogar schon nach einem Datenver¬kehr von 200 Megabyte hinnehmen.

"Internet-Flat mit bis zu 7.200 KBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen" - damit warb der Netzanbieter 1&1.

Die Verbraucherzentrale beanstandet dabei, dass die Netzbetreiber zwar mit dieser oder ähnlichen Formulierungen werben würden, jedoch nur im Kleingedruckten von einer Geschwindigkeits-Drosselung nach dem Verbrauch eines gewissen Datenvolumens (zwischen 200 und 500 Megabyte) die Rede sei. Die Begrenzung des Download-Tempos auf GPRS-Niveau ist sehr wohl eine Form der Begrenzung, schließlich ist nach der Drosselung ein Leistungsschwund von 99,1 Prozent festzustellen, argumentierte die Verbraucherzentrale NRW. Derzeit überprüfen die Konsumschützer auch noch weitere Tarifbezeichnungen wie etwa “UMTS-Flat” und “Flat Komplett 3G” auf deren Zulässigkeit.

Mit einer einstweiligen Verfügung, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist, ist die Verbraucher¬zentrale Nordrhein-Westfalen nun rechtlich gegen die vier Provider vorgegangen. Die vorläufige Bilanz: Das Gericht untersagte die bemängelte Flatrate-Wer¬bung im Internet. Alle betroffenen Mobilfunkanbieter setzten umgehend alle Internet-Flatrate-Werbungen aus. Immerhin: Laut der Verbraucherzentrale zeigten sich drei Firmen auch ohne Einschaltung des Kadis einsichtig gegenüber der Reklame-Kritik. Die die Medion AG, die solomo GmbH sowie Blau Mobilfunk (in Teilen) unterzeichneten freiwillig die von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungserklä¬rung und gelobten Besserung.


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